• Kostenübernahme

Zahnspange, schiene, kiefer-OP & Co.: welche kosten werden übernommen?

Auch jenseits des 18. Lebensjahres erfolgt eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen,  wenn zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung auch eine chirurgische Korrektur der abweichenden Bisslage notwendig ist. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse sowohl die Kosten für die Zahnspange als auch für die Operation.

Davon ausgenommen sind einige Leistungen, die wir Ihnen in diesem Fall detailliert erklären werden. Im Vergleich zu dem Anteil, der von der Krankenkasse übernommen wird, ist der Aufwand dafür jedoch gering.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen, zu den Abrechnungsarten sowie eine Zusammenstellung der außervertraglichen Leistungen, deren Kosten nicht übernommen werden.

Kostenübernahme gesetzliche Krankenkassen

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Kieferorthopädische Behandlungen werden laut Gesetz nur bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen sind nur Patienten, bei denen zusätzlich zu einer kieferorthopädischen Behandlung noch eine chirurgische Kieferverlagerung notwendig ist (siehe Behandlung mit Chirurgie). Bei solchen Patienten leistet die gesetzliche Krankenkasse auch noch ihren Beitrag nach dem 18. Lebensjahr.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Bezahlt werden solche Leistungen, die in der gesetzlichen Gebührenordnung (BEMA) definiert sind. Was darüber hinausgeht, sogenannte „Außervertragliche Leistungen/AVL“, sind ausgeschlossen (siehe Außervertragliche Leistungen/AVL).

Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse gleich alles?

Bezahlt werden zunächst 80% der gesetzlich festgelegten Leistungen der quartalsweise vom Kieferorthopäden ausgestellten Rechnungen. 20% muss der Patient oder deren Erziehungsberechtigte zunächst selbst tragen. Hat eine Familie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung, reduziert sich der Eigenanteil auf 10% pro Kind. Dieser Eigenanteil wird von der Krankenkasse nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, die der Kieferorthopäde attestieren muss, zurückbezahlt.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht?

Auch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht, wenn nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen, der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppierung (KIG), keine ausreichende Notwendigkeit gegeben ist. Diese Abgrenzung muss der behandelnde Kieferorthopäde bei seiner Behandlungsplanung treffen. Naturgemäß gibt es dabei eine Grauzone in der Bewertung, die die gesetzliche Krankenkasse oft auch durch Gutachter überprüfen lässt. Schließt der Gutachter oder der behandelnde Kieferorthopäde den Behandlungsfall aus, kann die Behandlung nur noch durch private Zahlung erfolgen. Hilfreich ist dabei der rechtzeitige Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Private Zusatzversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie etwas tun, um sich besser abzusichern. Ratsam ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die besonders bei jungen Patienten verhältnismäßig niedrige Prämien verlangt. Hiermit können Risiken abgefangen werden, auch in anderen Bereichen der Medizin. Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse zahlt, lohnt sich eine private Zusatzversicherung. Sie deckt Leistungen ab, die nicht in der gesetzlichen Gebührenordnung (BEMA) berücksichtigt oder bei dem Leistungsumfang zu niedrig bewertet sind.

Wichtig ist allerdings, dass der Abschluss der Versicherung mindestens neun Monate vor der Inanspruchnahme erfolgt (Wartezeit). Die Diagnose der Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung sollte erst nach dem Vertragsabschluss dokumentiert sein. Wichtig ist, dass in den Versicherungsbedingungen kein Passus enthalten ist, dass die private Zusatzversicherung erst nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zahlen muss.


Erstattung durch private Krankenversicherung

Wann zahlt die private Krankenversicherung?

In der Regel gibt es bei Privatkassen keine Alterseinschränkung für kieferorthopädische Leistungen. Nur bei der sogenannten „Beihilfe“ für Beamte und der Krankenkasse für Postbeamte gilt die Alterseinschränkung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Was zahlt die private Krankenversicherung?

Die Bezahlung erfolgt nach der privaten Gebührenordnung (GOZ und GOÄ). Entsprechend den individuellen Versicherungsbedingungen zwischen Krankenkassen und Kunden wird der prozentuale Leistungsumfang festgelegt. Jährliche Höchstbeträge bestimmen, wie hoch die Leistungspflicht der Krankenkasse ist. Eine Einschränkung der Leistungspflicht bei nicht ausreichendem Umfang der Kiefer- und Zahnfehlstellung ist nicht gegeben.

Was zahlt die private Krankenversicherung nicht?

Bei Leistungen, die nicht in der privaten Gebührenordnung stehen, besteht keine Verpflichtung zur Kostenübernahme. Da im privaten Bereich die Gebührenordnung nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad Steigerungsstufen zulässt, sind entsprechende Begründungen des Kieferorthopäden notwendig, um die Zahlung sicherzustellen.

Abrechnungsarten

Versicherungskarte

Der Patient gibt in der Praxis seine Versicherungskarte ab. Die Abrechnung der Leistung erfolgt vom Kieferorthopäden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse.

Vorteil der Versicherungskarte

Als Patient müssen Sie lediglich einmal pro Quartal Ihre Karte in der Praxis vorlegen.

Nachteil der Versicherungskarte

Laut Gesetz dürfen diese Leistungen nur ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein, was nicht mit optimal gleichzusetzen ist

Außervertragliche Leistungen (AVL): Was wird nicht bezahlt?

Superelastische, sanft wirkende Bewegungsdrähte

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der festsitzenden Behandlungstechnik nur einfache Drahtbögen aus Edelstahl. Moderne Drahtbögen aus hochwertigen Legierungen mit einer hohen elastischen Verformbarkeit zählen nicht dazu. Die Körperwärme im Mund aktiviert die Rückstellkraft der superelastischen Bewegungsdrähte. Dadurch wird nur ein geringes Kraftniveau erreicht und das reduziert für Sie oder Ihr Kind die Nebenwirkungen im Hinblick auf Wurzelresorption und möglicher Schmerzen im Verlauf der Zahnbewegung. Diese Bögen müssen immer wieder entsprechend der individuellen Zahnformen und der Zahnbogenkonfigurationen für den Patienten angepasst werden.

Fazit: Schneller, sanfter, schmerzärmer zum Ziel durch die Anwendung modernster Materialien.

 

Klinische Funktionsanalyse


Bei der Klinischen Funktionsanalyse werden die Kiefergelenke, die gesamte Kaumuskulatur und die Bewegungsmuster der Kiefer beim Beißen und Mahlen untersucht. Nach der Behandlung sollte eine Harmonie zwischen der Kiefer- und Zahnstellung und der Kiefergelenksposition bestehen. Denn nur so können wir späteren Verspannungen der Kaumuskulatur und Kiefergelenksproblemen vorbeugen, die für 70% aller Kopfschmerzen ursächlich sind.

 

 

Instrumentelle Funktionsanalyse

Instrumentelle FunktionsanalyseMit der instrumentalen Funktionsanalyse (IFA) werden Abweichungen zwischen der Zahn- und Kieferstellung und der Kiefergelenksposition aufgedeckt. Bei der IFA werden Gipsmodelle von Ober- und Unterkiefer angefertigt und diese mittels eines Übertragungshilfsmittels – eines sogenannten Gesichtsbogens – in einen Beiß- und Mahlsimulator (Artikulator) übertragen.

Hier kann der Kieferorthopäde die Funktionsmuster der Kiefer und Gelenke genau betrachten und diagnostische Schlüsse daraus ziehen. Diese dreidimensionale Vermessung des Kausystems in Verbindung mit der klinischen Funktionsanalyse ist äußerst wichtig zur Vorbeugung und Therapie von Kiefergelenkserkrankungen und Kopfschmerzen.

Mit der Instrumentellen Funktionsanalyse wird die korrekte Lage der Kiefergelenksköpfe in den Gelenkpfannen festgelegt. Es zeigen sich dann oft erhebliche Abweichungen der Kiefer- und Zahnstellungen von Ober- zu Unterkiefer, die im Mund des Patienten nicht zu bestimmen sind. Aber gerade diese müssen erkannt werden, damit die entsprechende Therapie eingeleitet werden kann.

 

Klinische Strukturanalyse

klinische FunktionsanalyseEine fehlerhafte Kiefer- und Zahnstellung hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirbelsäule bis hinab zum Becken und den Beinen. Viele chronische Rückenprobleme ließen sich vermeiden oder therapieren, wenn eine Harmonie zwischen Kiefer- und Zahnstellung und der Körperstruktur hergestellt wird. Daher darf man nicht beides getrennt betrachten, womöglich noch von verschiedenen Arztgruppen, wie Kieferorthopäden und Allgemeinorthopäden.

Die klinische Strukturanalyse hilft uns, beides in Einklang zu bringen. Sie schafft die Grundlage, durch eine geeignete Kiefer- und Zahnpositionierung während der Therapie eine gerade und symmetrische Wirbelsäulenhaltung herzustellen und spätere chronische Schmerzzustände zu verhindern.

70% aller chronischen Schmerzen im Verlauf der Wirbelsäule, des Beckens und der Beine haben ihren Ursprung in einer abweichenden Kieferlage oder in Fußproblemen. Ziel dieser Untersuchung ist es, am Ende der kieferorthopädischen Behandlung eine aufgerichtete, symmetrische Wirbelsäule, eine ausgeglichene Körperstatik in Harmonie mit einer geraden und symmetrischen Kiefer- und Zahnstellung zu erzeugen.

 

Instrumentelle Strukturanalyse

Instrumentelle StrukturanalyseZur Dokumentation der dreidimensionalen Abweichung der Wirbelsäule, des Beckens und der Schultern dient die instrumentelle Strukturanalyse. 

Hier wird mit einem nicht invasiven Verfahren – also ohne Röntgenstrahlen – eine millimetergenaue Vermessung dieser Strukturen durchgeführt. Es lassen sich Unterschiede feststellen, wie orthopädische Schuheinlagen oder der bestehende Zusammenbiss der Zähne die Stellung von Wirbelsäule, Becken und Schultern beeinflussen und wie es im Laufe der kieferorthopädischen Behandlung – objektiv messbar – zu einer Verbesserung der Körperstrukturen kommt. 

Dem Einwand, dass sich bei weiterem Wachstum wieder etwas verändert, kann man das Beispiel vom Wachstum eines Baumes entgegenstellen: Ein gerader Baum wird weiter gerade wachsen. Nur bei einem Baum, der durch ein Hindernis ein asymmetrisches Wachstum hat, wird sich diese Asymmetrie verstärken, wenn nicht durch eine Korrektur und Beseitigung des Hindernisses ein gerades Wachstum ermöglicht wird.

 

Allergie- oder Materialverträglichkeitstest

AllergietestDurch unsere Umwelt und durch die vielen Zusätze in unserer Nahrung entwickelt unser Immunsystem immer mehr Unverträglichkeitsreaktionen. Diese oft versteckten Reaktionen wirken sich ungünstig, oft schleichend, auf unseren Organismus und den unserer Kinder aus. Dabei muss es nicht zu typischen Hautreaktionen kommen.

Zahlreiche Kinder oder Jugendliche, die mit den Zähnen knirschen, haben eine Unverträglichkeitsreaktion auf Kuhmilch. Daher ist es sinnvoll, auch die während einer kieferorthopädischen Behandlung dauerhaft in den Mund eingebrachten Materialien auf Verträglichkeit zu testen und eventuell durch verträgliche Alternativstoffe zu ersetzen.

 

Bracket-Umfeldversiegelung

Bracket UmfeldversiegelungSo wie der kariöse Befall der Zahnfissuren durch eine Zahnversiegelung durch Ihren Zahnarzt deutlich gemindert wurde, kann man auch die Zahnoberflächen um die Brackets herum durch Versiegelung vor dauerhaften Verfärbungen und Zahnkaries schützen. Durch die erschwerte Reinigung dieser Bereiche ist diese Maßnahme sehr sinnvoll.

 

 

Aufpreis für gewebeschonende, beschleunigte und schmerzarme Behandlungstechnik ohne Außenbogen

TranspalatinalbogenWie überall gibt es auch in der kieferorthopädischen Behandlung technische Fortschritte, die eine  schnellere und sanftere Wirkungsweise ermöglichen, die Zähne und den Zahnknochen schonen und den Einsatz von sogenannten Außenbögen vermeiden.

Wie beim Autokauf haben diese technischen Fortschritte einen Preis, aber wer möchte heutzutage noch ohne Airbag Auto fahren?

 

Keramische BracketsKeramische Brackets

Diese sind, was den Erfolg der Zahnbewegungen betrifft, sicherlich nicht notwendig. Viele Patienten wollen sie aber trotzdem, da die ästhetische Wirkung auf das Gegenüber doch erheblich besser ist und man sich besser fühlt, wenn die Zahnspange weniger sichtbar ist.

 

 

Zwischenunterlagen

ZwischenunterlagenGerade bei längeren Behandlungen von Jugendlichen mit mehreren, aufeinander folgenden Therapiephasen sollte besonders beim Übergang von herausnehmbaren Kieferwachstumskorrekturen zur Zahnstellungsbehandlung mit fester Zahnspange eine nochmalige Bestandsaufnahme erfolgen. Hier werden dann endgültige Entscheidungen getroffen über das weitere Vorgehen, damit ein gutes und stabiles Gesamtergebnis entsteht.

 

 

Forsus-Federn

Forsus FedernBei nicht ausreichendem oder ungünstigem Kieferwachstum, bei mangelnder Mitarbeit des Patienten oder bei fortgeschrittenem Lebensalter mit nur noch geringem Kieferwachstum empfiehlt sich der Einsatz einer sogenannten Forsus-Feder. Damit ist es oft noch möglich, die Kieferlage zu korrigieren und eine Operation zu vermeiden. Ihre Wirkung ist stetig und sanft und von außen kaum sichtbar.

 

 

3-3-Retainer

RetainerNach Entfernung der festen Zahnspange besteht eine erhöhte Rezidivgefahr im Frontzahnbereich, besonders im Unterkiefer bei den kleinen, vergleichsweise grazilen Wurzeln der unteren Schneidezähne. Um Drehungen und Engstände dieser Zähne zu vermeiden, ist es sinnvoll, einen auf der Innenseite liegenden, nicht sichtbaren und kaum fühlbaren Draht zu kleben. Dies ist ein wesentlicher Garant für ein dauerhaftes, stabiles Behandlungsergebnis.

 

 

 

 

 

 

Gnathologischer Positioner

Gnathologischer PositionerNach Entfernung der festsitzenden Zahnspange ist es wichtig, dass die Zähne stabil ineinandergreifen, damit beim Kauen und Mahlen der Speisen keine Fehlkontakte entstehen, die die Kiefergelenke, die Kaumuskulatur und den Zahnhalteapparat schädigen könnten. Außerdem ist eine korrekte Verschlüsselung der Zähne zueinander der beste Garant für ein stabiles, dauerhaftes Ergebnis.

Auch hier muss eine Harmonie im Zusammenspiel zwischen den Kiefergelenken und dem Zusammenbiss der Zähne entstehen. Deshalb werden die Zähne von den im Artikulator montierten Gipsmodellen kurz vor der Entbänderung einzeln herausgesägt und nochmals perfekt in einem Wachsbett positioniert. Ein elastisches, nach dieser Form hergestelltes Behandlungsgerät erlaubt nach Entfernung der festen Zahnspange eine Feinjustierung der Zähne, damit eine endgültige perfekte Zuordnung der Zähne entsteht. Die Wirkung eines Positioners entspricht etwa dem präzisen Einparken eines Autos in eine Parklücke, während die Behandlung mit einer festen Zahnspange dem Fahren zum Zielort entspricht. Beides ist wichtig um eine exakte Endposition zu erreichen.  

 

Kiefer-OP-Paket


OP-Schiene und SimulationBei einer operativen Verlagerung von Ober- und Unterkiefer muss schon vor der Operation die genaue Zuordnung der beiden Kiefer feststehen. Daher erfolgt eine Festlegung anhand von in einem Artikulator montierten Gipsmodellen. Diese Vermessung wird exakt dreidimensional durchgeführt. Das ist während der Kiefer-Operation nicht möglich. Es wird eine Kunststoffschablone hergestellt, die erlaubt, diese Kieferzuordnung während der Operation zu übertragen. Diese Schiene wird dann zur Stabilisierung der Ergebnisse circa sechs Wochen nach der Operation getragen.

Auch wird vor der Kiefer-OP anhand von im Computer bestimmten Überlagerungen von Fotos und Fernröntgenbild die kosmetische Auswirkung der Operation berechnet und bildlich dargestellt. Auf diese Weise wird der Patient vom äußeren Ergebnis der Operation nicht überrascht und kann sogar bis zu einem gewissen Grad darauf Einfluss nehmen. Alle diese Maßnahmen dienen der Vertrauensbildung und der Präzision des Ergebnisses.